Zu einer erhöhten Einwirkung ionisierender Strahlung kann es kommen durch
- äußere Ganz- oder Teilkörperbestrahlung
- Kontamination (Verunreinigung der Haut mit radioaktiven Stoffen)
- Inkorporation (Aufnahme von radioaktiven Stoffen in den Körper durch Einatmen, Verschlucken oder über Wunden).
Auch schon bei Verdacht auf eine mögliche erhöhte Strahleneinwirkung werden Beschäftigte zur weiteren Abklärung in der Strahlenunfallambulanz der MED betreut. In solchen Fällen wird MED über die Alarmzentrale verständigt und bringt die betroffene Person mit dem Dekofahrzeug zur Strahlenunfallambulanz.
Vorgehen bei Verdacht auf Kontamination:
- Höhe und Lokalisation der Kontamination wird bei MED ausgemessen, ggf. kontaminierte Kleidungsstücke abgelegt und sicher verpackt.
- Bei Kontamination der Haut schonende ggf. wiederholte Waschvorgänge.
Weitere Maßnahmen bei Verdacht auf Inkorporation:
- Nasen-/Rachenabstrick (Direktmessung und radiochemische Analyse bei MED-TOX)
- Sammeln von Urin- und Stuhlproben zur radiochemischen Analyse bei MED-TOX wird veranlasst.
- Weiterleitung zum Ganz-/Teilkörperzähler (in-vivo-Messlabor bei SUM).
Weitere Informationen zur Ersten Hilfe bei erhöhter Einwirkung ionisierender Strahlung s. DGUV-Information 203-008.
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