Aufgabenfelder von Betriebsärzten
Die Aufgaben von Betriebsärzten sind im Wesentlichen im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) festgelegt. Demnach beraten Betriebsärzte Unternehmen bzw. Führungskräfte in allen Fragen des medizinischen Arbeitsschutzes.
Mögliche Beratungsanlässe:
- Fragen zu Ergonomie, Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen oder sozialen sowie sanitären Einrichtungen
- Fragen zu Ergonomie, Arbeits- und Gesundheitsschutz bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln oder der Einführung neuer Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffe
- arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomischen Fragen, z.B. auch bei Konflikten am Arbeitsplatz, die durch gesundheitliche Beeinträchtigungen bedingt sind oder zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen geführt haben
- der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung
- der Organisation der „Ersten Hilfe“ im Betrieb
- Auswahl, Erprobung und Nutzung von Körperschutzmitteln (z.B. Hautschutzplan, Gehörschutz, orthopädische Arbeitsschuhe)
- der Beurteilung von Arbeitsbedingungen, Hilfestellung bei der Gefährdungsbeurteilung
- Beratung bezüglich Meldekriterien zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
- Fragen zur Eingliederung bzw. (stufenweisen) Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess bei Behinderung oder nach längerer Erkrankung von Beschäftigten (BEM)
- Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens von Beschäftigten und Führungskraft durch Konflikte oder bei Konflikten durch gesundheitliche Beeinträchtigung/ Handicaps von Beschäftigten
- absehbarer gesundheitlicher Gefährdung von Personen im betrieblichen Umfeld (Mitarbeiter, Kollegen), z.B. bei Hinweisen auf Suchtverhalten, psychische Veränderungen