Stufenweise Wiedereingliederung
Die stufenweise Wiedereingliederung ist ein Verfahren um länger Erkrankte schonend, aber kontinuierlich am bisherigen Arbeitsplatz wieder einzugliedern und somit ein mögliches Instrument von BEM.
Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich im § 74 SGB V und gleichlautend für den Fall behinderter oder konkret von Behinderung bedrohter Menschen im § 28 SGB IX.
- Krankenversicherung
- Rentenversicherung
- Unfallversicherungsträger
- Bundesagentur für Arbeit
Beschäftigte werden am bisherigen Arbeitsplatz eingesetzt und sind ausreichend belastbar, d.h.: Sie können mindestens 2 Stunden am Tag arbeiten.
Während der stufenweisen Wiedereingliederung ist die versicherte Person noch krankgeschrieben. Damit kann in dieser Zeit auch kein Urlaub in Anspruch genommen werden
Die Wiedereingliederung kann jederzeit abgebrochen werden.
- Beginn und Ende des Wiedereingliederungsplans
- Einzelheiten über die verschiedenen Stufen (tgl. Arbeitszeit und Dauer der Stufe)
- ggf. Einschränkungen von Tätigkeiten
Trifft dies nicht zu, ist in den meisten Fällen die Krankenversicherung zuständig und zahlt Krankengeld. Die Zeit der stufenweisen Wiedereingliederung zählt zum Krankengeldbezug.
Bei einer Reha wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit zahlt der Unfallversicherungsträger Verletztengeld.
Zwar erstellt der behandelnde Arzt den Wiedereingliederungsplan und definiert darin gegebenenfalls die Belastungseinschränkung, es empfiehlt sich aber, dass die betroffenen Beschäftigten sich zusätzlich vor Wiedereingliederungsbeginn betriebsärztlich beraten lassen, da der Betriebsarzt im Gegensatz zu behandelnden Arzt den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen kennt.
So können Betriebsärzte z.B. beraten:
- ob eine Wiedereingliederung in Hinblick auf Tätigkeitsprofil, Arbeitsplatzbedingungen und aktuellem Gesundheitszustand in der vorgesehenen Form und zum geplanten Zeitpunkt betriebsärztlich zu empfehlen ist
- ob (vorübergehende) Tätigkeitseinschränkungen ratsam, notwendig und auch ausreichend sind.
Informationen zur stufenweisen Wiedereingliederung von PSE finden sich hier.