Anmeldung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge
Am KIT melden die Verantwortlichen über die AV-Meldeformulare die arbeitsmsedizinischen Vorsorgen.
Arbeitsmedizinische Vorsorgen ersetzen nicht technische, organisatorische und sonstige personenbezogene Schutzmaßnahmen, sondern ergänzen diese.
Damit die arbeitsmedizinischen Vorsorgen zu tätigkeitsbedingten Gefährdungen "passen", ist im Vorfeld eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich. Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ist gesetzlich verpflichtend und kann im Schadensfall auch haftungsrelevant sein.
Bei Fragen zur Anmeldung für die arbeitsmedizinische Vorsorge (z.B. Ausfüllen des Anmeldeformulars, Differenzierung nach Pflicht- und Angebotsvorsorge) stehen die Betriebsärzte gerne beratend zur Verfügung.